§ 1 Vertragsgegenstand
Jackson-Computers erbringt alle Lieferungen und Leistungen auf Grundlage dieser AGB. Jackson-Computers stellt auf selbst betriebenen Servern den Kunden Speicherplatz und Rechenzeit gemäß der zum Produkt gehörigen Leistungsbeschreibung zur Verfügung. Jackson-Computers schuldet dem Kunden im Rahmen dieser Dienstleistung die Erreichbarkeit dieser Server durch Dritte über das Internet. Die Verfügbarkeit des Netzes beträgt im Jahresdurchschnitt 99 %. Sollte der Kunde eine höhere Erreichbarkeit benötigen, muss dies gesondert vereinbart werden. Der Kunde ist für das Laden der eigenen Daten auf dem Server selbst verantwortlich, ebenso für die Datensicherung. Um die Daten verändern und aktualisieren zu können, erhält der Kunde ein Passwort und die Internetadresse mitgeteilt. Der Kunde hat das Passwort geheim zu halten.
§ 2 Nebenleistungen
Jackson-Computers bietet folgende Nebenleistungen an:
.de Domain-Registrierung:
Jackson-Computers lässt im Auftrag des Kunden für diesen bei der DENIC e.G. den von ihm gewählten Namen, soweit möglich, registrieren. Dabei ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, gegenüber der DENIC.
andere Domain-Registrierungen:
Jackson-Computers lässt im Auftrag des Kunden für diesen bei der jeweiligen Registry den von ihm gewählten Namen, soweit möglich, registrieren. Dabei ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, gegenüber der jeweiligen Registry.
§ 3 Vergütung
Der Kunde schuldet Jackson-Computers eine monatlich zu zahlende Pauschale. Die Höhe wird in der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Produkt festgelegt. Zusätzlich kann eine Einrichtungsgebühr anfallen. Von dieser Pauschale umfasst ist die vertraglich vereinbarte Kapazität und das (in der zum Produkt gehörigen Leistungsbeschreibung) festgelegte Datentransfervolumen. Sollte der vereinbarte Umfang des Datentransfervolumens überschritten werden, ist der Kunde zur Entrichtung eines zusätzlichen Entgelts verpflichtet. Nimmt der Kunde das vereinbarte Datentransfervolumen nicht oder nur teilweise in Anspruch, bleibt er zur vollen Vergütung verpflichtet.
§ 4 Inhalte
Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte einzubringen, durch die gegen gesetzliche Regelungen, Persönlichkeits- und Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird. Er hat insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorschriften zugunsten der Nutzer zu beachten. Er hat weiterhin die Verbreitung von Viren und Spam nach Möglichkeit zu verhindern und eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte und unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen. Er hat zu gewährleisten, dass seine auf dem Server des Providers eingesetzten Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, die die Leistungserbringung durch den Provider stören könnten. Er hat alle Personen, die die Dienste des Providers nutzen, auf diese Pflichten hinzuweisen. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten steht dem Provider das Recht zur fristlosen Kündigung zu. Bei Verdacht auf Verstoß kann Jackson-Computers bis zur Aufklärung die betroffenen Server und/oder Teilbereiche vorübergehend sperren. Die Sperrung der Inhalte führt nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs des Providers. Jackson-Computers hat den Kunden über diese Sperre zu unterrichten. Jackson-Computers behält sich das Recht vor, rechtlich bedenkliche Inhalte zu sperren. Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, ist er zum Ersatz des dem Provider aus der Pflichtverletzung entstehenden Schadens bzw. zur Haftungsfreistellung verpflichtet.
§ 5 Nebenpflichten
Notwendige Wartungsarbeiten werden in der Zeit von 02.00 bis 06.00 Uhr durchgeführt. Wartungsarbeiten außerhalb dieser Zeiten müssen gesondert mitgeteilt werden. Eingehende Mängelanzeigen müssen umgehend bearbeitet werden.
§ 6 Haftungsbeschränkung
Jackson-Computers haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige unmittelbaren Schäden. Ausgenommen von der Haftungsbeschränkung sind Schäden, die Jackson-Computers vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat, sowie die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Jackson-Computers haftet nicht für die Funktionsfähigkeit Dritter, die an der Leistungserbringung beteiligt sind (z.B. Backbone-Betreiber). Gleiches gilt bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich des Providers stehen.
§ 7 Vertragsdauer
Wenn in der Leistungsbeschreibung des Hostingpaketes nicht anders vermerkt, wird jeder Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ordentliche Kündigung ist für beide Seiten schriftlich innerhalb einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
§ 8 Datenschutz
Jackson-Computers und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden erlangten Kenntnisse. Jackson-Computers verpflichtet auch Auftragnehmer und deren Mitarbeiter zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datengeheimnisses. Die Verpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
§ 9 Gerichtsstandsvereinbarung
Für den Fall, dass der Vertragspartner Kaufmann ist, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Würzburg.
§ 10 Schlussbestimmungen
Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB werden mit Veröffentlichung auf der Jackson-Computers Website wirksam, es sei denn, der Vertragspartner widerspricht deren Einbeziehung innerhalb einer Frist von zwei Wochen. Im Falle der Ablehnung hat der Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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